Die Weltgemeinschaft
Die Weltgemeinschaft ist Wirklichkeit. Heute betrifft sie nicht mehr nur die internationale Politik. Menschen erfahren sie in ihrem Alltag. Die Beziehungen zwischen Menschen aus verschiedenen Kulturen und Teilen der Welt sind einfacher, schneller und intensiver geworden. Soziale Kontakte hängen immer weniger von räumlichen Distanzen ab. Da der Humanistische Liberalismus die Welt vom Menschen her denkt, gelten für die Weltgemeinschaft die gleichen Gestaltungsgrundsätze wie für den Nationalstaat. Denn jeder Mensch ist frei geboren. Die Menschenrechte gelten universell und über Grenzen von Kultur und Kontinenten hinweg. Außen- und Innenpolitik eines jeden Staates sind Freiheit und Menschenrechten verpflichtet.
Wir sehen die besondere Aufgabe eines europäischen Bundesstaates darin, in der Weltgemeinschaft seine Stimme kraftvoll für die weltweite Geltung von Menschenrechten und Demokratie zu erheben. Freiheit, Toleranz und Respekt vor dem Menschen sind zwar Werte, die in vielen Kulturen auch außerhalb Europas ihre Heimat haben. Der europäische Bundesstaat soll aber Fürsprecher und Förderer für all diejenigen Kräfte in der Welt sein, die in ihren Kulturen, Gesellschaften und Staaten jeweils den Weg zu Menschenrechten und Demokratie einschlagen wollen.
Die Weltgemeinschaft ist dem Frieden der Staaten untereinander verpflichtet. Internationale Märkte fördern den Frieden. Denn Bürger verschiedener Staaten, die miteinander handeln, haben ein Interesse an friedlichen Verhältnissen. Marktwirtschaft bewirkt also nicht nur mehr Wohlstand für mehr Menschen, sondern sichert auch Frieden. Globalisierung bietet daher nicht nur große Chancen für mehr Wohlstand in den Entwicklungsländern, sondern auch für mehr Frieden auf der ganzen Welt. Wir setzen uns daher für den Abbau von Handelsbarrieren ein. Insbesondere Entwicklungsländer leiden und dem gegenwärtig durch die Industriestaaten praktizierten Protektionismus. Daher setzen wir uns für echten Freihandel als effektivste Form der Entwicklungspolitik ein. Wir wollen zudem eine gesamteuropäische Entwicklungszusammenarbeit, die die Menschen in den betroffenen Staaten in die Lage versetzt, ein selbstbestimmtes Leben zu führen.
Unter den Bedingungen der Globalisierung verflechten sich die Staaten kulturell, sozial und wirtschaftlich immer mehr. Ökologische Probleme wie der Klimawandel oder pandemische Infektionskrankheiten können nicht mehr durch einen einzelnen Nationalstaat gelöst werden. Deshalb spielen in der Wirklichkeit der Weltgemeinschaft immer mehr internationale Organisationen eine wichtige Rolle. Wir begrüßen diese Form der internationalen Kooperation, weil sie den Austausch von Wissen unter den Staaten fördert und Wege zur friedlichen Konfliktbereinigung bereitstellt. So wertvoll internationale Organisationen aber auch sind, so dürfen sie doch nicht unkontrolliert handeln: Für sie müssen die gleichen menschenrechtlichen und rechtsstaatlichen Bindungen gelten wie für Nationalstaaten. Dazu gehört aus unserer Sicht auch Transparenz und Öffentlichkeit.
Internationale Organisationen sind Instrumente zur Regelung globaler Probleme und Konflikte und dienen unter anderem der Sicherung des weltweiten Friedens. Deshalb müssen Staaten, die globalen Einfluss hinzugewonnen haben, angemessen in diesen Organisationen eingebunden werden. Nur so wird gewährleistet, dass Konflikte über Argumente am Verhandlungstisch statt durch ein neues Wettrüsten beendet werden.
Wo sich humanitäre Katastrophen anbahnen, Menschenrechte mit Füßen getreten werden oder Frieden dauerhaft bedroht wird, ist die Weltgemeinschaft zum Handeln aufgerufen. Vorrang haben hier friedliche Mittel der Diplomatie. Wo sie aber versagen, kommen als ultima ratio auch militärische Mittel in Betracht, diese müssen angemessen und völkerrechtlich legitimiert sein. Vorraussetzung hierfür ist ein Mandat des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen.

